Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Geschäftsverkehr:
Kaufverträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass der Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen anerkennt. Entgegenlautende Bedingungen sind nur maßgebend, wenn wir uns mit diesen ganz oder teilweise schriftlich einverstanden erklären.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, Angebot und Prospekte sind bis zu diesem Zeitpunkt unverbindlich.
Bestätigte Liefertermine verstehen sich bei rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung hat der Besteller keinerlei Anspruch auf Schadenersatz. Insbesondere Fälle höherer Gewalt (Streiks, Feuerbrünste und dergleichen) entbinden uns von der Ausführung des erteilten Auftrages.
Mindestbestellwert ist EUR 200,00. Ansonsten wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 6,00 erhoben.
Die Lieferung erfolgt ab Lager; Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei einem Nettowert ab EUR 750,00 erfolgt die Lieferung frei Haus innerhalb Deutschlands. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Auftragsgeber, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Bei Neukunden erfolgen die ersten beiden Lieferungen per Nachnahme oder nach Absprache.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungs-Datum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto Kasse, Skonto-Abzug wird nicht gewährt, sofern ältere Rechnungen zur Bezahlung noch offenstehen. Neue Aufträge werden nur nach Bezahlung des vorherigen Auftrages ausgeliefert.
Musterbestellungen werden nur auf feste Rechnung ausgeführt.
Mängel der Lieferung und Reklamationen müssen spätestens innerhalb 8 Tagen nach Waren-Eingang bei uns schriftlich angezeigt werden, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zur Behebung von Transportschäden sind wir nur verpflichtet, wenn die Ersatzansprüche vom Besteller sofort nach Eingang der Ware bei der Bahn, Post oder dem Spediteur geltend gemacht und von diesem anerkannt wurden.
Reklamation: Gutschrift für defekte Artikel wird nur nach Rücksendung der defekten Ware erteilt. Vor der Rücksendung defekter Artikel bitten wir um Rücksprache mit uns. In Abzug gebrachte Beträge werden sonst erneut in Rechnung gestellt.
Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden dürfen, vor. Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehende Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszession an mehrere Lieferanten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechned dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach dem vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen demVerkäufer gegenüber nachkommt, bis auf Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsvefahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrag.
Die in der Preisliste aufgeführten Preise basieren auf den jetzigen Lohn- und Materialkosten. Bei Steigerung dieser Kostenfaktoren müssen wir uns eine Preiserhöhung vorbehalten. Bei Import-Artikeln behalten wir uns Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vor.
Abbildungen in unserem Katalog sind nicht verbindlich; andere Farben, Formen oder Sortierungen (z.B. in Sortimenten) sind möglich.
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg, dies gilt auch für Scheck- und Wechselklagen.
Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit obigen Bedingungen einverstanden







